Schamanin muss zahlen
Was darf Übersinnliches kosten? Oberlandesgericht hat klare Meinung
10. Dezember 2019, 20:49 Uhr aktualisiert am 10. Dezember 2019, 21:06 Uhr
Von
Britta Schultejans
Warum sie den Vertrag unterschrieben hat, wisse sie heute auch nicht mehr. "Da hätten doch alle Alarmglocken angehen müssen", sagt die 54-Jährige aus dem Chiemgau. "Aber ich hatte das Gefühl, dass ich das machen muss, weil mir sonst keiner helfen kann." Im vergangenen Jahr, so berichtet sie, wendet sie sich an eine Schamanin. Eine Bekannte habe ihr von der Frau erzählt.
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