Bundestag
Wahlrechtsreform beschlossen: Bundestag soll schrumpfen
17. März 2023, 8:28 Uhr aktualisiert am 17. März 2023, 15:57 Uhr
Der Bundestag hat nach jahrelangem Streit eine Wahlrechtsreform beschlossen, die das Parlament verkleinern und dauerhaft auf 630 Abgeordnete begrenzen soll. Ein Entwurf von SPD, Grünen und FDP erreichte am Freitag in Berlin die erforderliche einfache Mehrheit. 399 Abgeordnete stimmten für die Reform. Wie die stellvertretende Bundestagspräsidentin Aydan Özoguz mitteilte, stimmten 261 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf. 23 Parlamentarier enthielten sich. Während Grüne und FDP geschlossen für die Neuerungen stimmten, gab es bei der SPD zwei Nein-Stimmen und eine Enthaltung.
Union und Linkspartei sehen sich durch die Reform benachteiligt. Sie kündigten jeweils an, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. CDU-Chef Friedrich Merz machte nach der Abstimmung deutlich, dass er ein Normenkontrollverfahren anstrebt. Über das dafür erforderliche Viertel der Stimmen im Bundestag verfüge seine Unionsfraktion.
Politiker der Opposition warfen den Ampel-Fraktionen in der Debatte vor, sie hätten sich ein Wahlrecht zum eigenen Machterhalt maßgeschneidert. Sebastian Hartmann (SPD) sagte dagegen, Ziel des Vorhabens sei "ein einfaches, nachvollziehbares Wahlrecht".
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt sagte, der Plan ziele darauf ab, die Linke aus dem Parlament zu drängen und "das Existenzrecht der CSU" infrage zu stellen. "Sie machen hier eine Reform für sich selbst", um den "Machtanspruch der Ampel" zu zementieren, warf er Hartmann vor.
Mit der Reform soll der auf 736 Abgeordnete angewachsene Bundestag ab der nächsten Wahl 2025 dauerhaft auf 630 Mandate schrumpfen. Erreicht werden soll das, indem auf Überhang- und Ausgleichsmandate verzichtet wird. Diese sorgten bislang für eine Aufblähung des Bundestages. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden. Sie darf diese Sitze behalten. Die anderen Parteien erhalten dafür Ausgleichsmandate. Nach den neuen Regeln könnte es künftig vorkommen, dass ein Bewerber zwar seinen Wahlkreis direkt gewinnt, aber trotzdem nicht in den Bundestag einzieht. Das erzürnt vor allem die CSU.
Zudem soll eine strikte Fünf-Prozent-Klausel gelten. Die sogenannte Grundmandatsklausel entfällt. Sie sorgt bisher dafür, dass Parteien auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag einzogen, wenn sie unter fünf Prozent lagen, aber mindestens drei Direktmandate gewannen. Davon profitierte 2021 die Linkspartei. Der Wegfall der Klausel könnte, je nach Wahlergebnis, künftig auch Konsequenzen für die CSU haben, deren Direktkandidaten in Bayern traditionell die meisten Wahlkreise gewinnen.
"Ich wusste nicht, dass die CSU die Fünf-Prozent-Hürde fürchtet", bemerkte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Britta Haßelmann, süffisant. Um dieses Risiko zu minimieren, könnten CDU und CSU bei Wahlen künftig als Parteienverbund antreten oder eine Liste eingehen.
Ursprünglich wollte die Ampel das Parlament sogar wieder auf die Sollgröße von 598 Abgeordneten reduzieren. Nachdem die Union diesen Vorschlag von SPD, Grünen und FDP abgelehnt hatte, der die Streichung der Grundmandatsklausel noch nicht vorsah, präsentierte die Ampel die neue Variante. Das sei das Werk der SPD, die sich davon einen Vorteil erhoffe, nach dem Motto "erst die Partei, dann das öffentliche Wohl", sagte Albrecht Glaser (AfD).
Der parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, warf der Ampel "Arroganz" vor. Sie habe die Änderung kurz vor der Abstimmung einfach so "hingerotzt". Während seiner Rede applaudierten mehrere Abgeordnete der Union. "Ihnen geht es doch vor allem darum, als SPD eine linke Kritik auszuschalten", schimpfte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linksfraktion, Gesine Lötzsch. SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese sagte, das Problem der Linken sei nicht das Wahlrecht, sondern ihre internen Auseinandersetzungen, vor allem mit der Abgeordneten Sahra Wagenknecht.
Eine Bitte von Merz am Ende der Debatte, die Abstimmung um zwei Wochen zu verschieben, da die kurzfristig vorgelegten Änderungen erheblich seien und viel Beratungsbedarf ausgelöst hätten, lehnte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich ab. FDP-Fraktionschef Christian Dürr erklärte, dass die Union Minuten vor der Abstimmung neue Einwände eingebracht habe, zeige, dass sie an einer Lösung nicht wirklich interessiert gewesen sei. Er wies "Verleumdungen" der CSU zurück: "Die CSU ist nicht das Opfer dieser Wahlrechtsreform, bei der alle Parteien gleichermaßen zur Verkleinerung des Bundestages beitragen."
Der Bundesrat muss sich auch noch mit dem Gesetzentwurf befassen, kann ihn aber nicht aufhalten.