Kabinettsbeschluss

Volksfeste in Bayern wieder erlaubt


Auch das Straubinger Volksfest könnte nächstes Jahr wieder stattfinden. (Archivbild)

Auch das Straubinger Volksfest könnte nächstes Jahr wieder stattfinden. (Archivbild)

Von dpa

Nach langer Corona-Pause sind in Bayern nun auch Volksfeste und andere öffentliche Festivitäten wieder erlaubt.

Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz gilt die 3G-Regel, wonach nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt haben. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag nach einem Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren mit.