Kabinettsbeschluss
Volksfeste in Bayern wieder erlaubt
30. September 2021, 13:42 Uhr aktualisiert am 2. April 2023, 13:33 Uhr
Von
dpa
Nach langer Corona-Pause sind in Bayern nun auch Volksfeste und andere öffentliche Festivitäten wieder erlaubt.
Unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz gilt die 3G-Regel, wonach nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete Zutritt haben. Das teilte die Staatskanzlei am Donnerstag nach einem Kabinettsbeschluss im Umlaufverfahren mit.