NSU-Terroristin
Verurteilte Zschäpe reicht Verfassungsbeschwerde ein
29. Oktober 2021, 10:30 Uhr aktualisiert am 2. April 2023, 15:33 Uhr
Die rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe hat in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht. Die Beschwerde sei schon am 20. September eingegangen, sagte ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts am Freitag, ohne Einzelheiten zu nennen. Der "Spiegel" hatte bereits am Donnerstag berichtet, ihre Anwälte wollten damit erreichen, dass der Bundesgerichtshof (BGH) noch einmal über die Revision der 46-Jährigen entscheiden und diesmal vorher mündlich verhandeln müsse.
Der BGH hatte im August Zschäpes Verurteilung als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des "Nationalsozialistischen Untergrunds" per schriftlichem Beschluss bestätigt. Damit bleibt es bei der Strafe, die das Oberlandesgericht (OLG) München 2018 verhängt hatte: lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld.
Ein Sprecher des BGH sagte, dort sei auch eine Anhörungsrüge Zschäpes anhängig. Mit einer solchen Anhörungsrüge wird ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör geltend gemacht. Sie zu stellen, ist die Voraussetzung dafür, dass eine Verfassungsbeschwerde überhaupt möglich ist. Der BGH-Sprecher sagte, es werde zeitnah darüber entschieden. Erst dann kann es am Verfassungsgericht weitergehen.