Waldkraiburg-Prozess
Verteidigung plädiert auf sieben Jahre Haft
16. Juli 2021, 16:35 Uhr aktualisiert am 5. April 2023, 19:04 Uhr
Nach den Anschlägen auf türkische Läden im oberbayerischen Waldkraiburg im Jahr 2020 fordert die Verteidigung eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren für den mutmaßlichen Täter. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) München am Freitag mit. Die Bundesanwaltschaft hatte dreizehneinhalb Jahre beantragt.
Der Angeklagte soll aus Sicht der Anklagebehörde aber wegen seiner Schizophrenie in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Die Vertreterin des Generalbundesanwalts forderte die Verurteilung unter anderem wegen versuchten Mordes in 31 Fällen, schwerer Brandstiftung, Sachbeschädigung, unerlaubten Waffenbesitzes und Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
Der Mann soll ein türkisches Lebensmittelgeschäft angezündet haben, über dem zahlreiche Menschen lebten. Außerdem soll er einen Brandanschlag auf die Wohnung des dortigen Imams verübt haben. Für diesen Vorwurf forderte die Verteidigung nach Gerichtsangaben einen Teilfreispruch.
Der Mann, der sich selbst als Anhänger der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) bezeichnete, hatte die Taten weitgehend eingeräumt, allerdings entsprechende Planungen bestritten und von einer Spontantat gesprochen. Diese Argumentation bezeichnete die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer allerdings als Schutzbehauptung.
Vor Gericht räumte der Angeklagte ein, noch ganz andere Taten geplant zu haben: Anschläge auf mehrere Moscheen des Islamverbandes Ditib, auf das türkische Generalkonsulat in München und die Ditib-Zentralmoschee in Köln.
Das Urteil soll am kommenden Freitag fallen.