4.000 Euro für 5.800 tote Fische
Vergleich im Biberbau-Rechtsstreit vorgeschlagen
25. September 2020, 19:50 Uhr aktualisiert am 25. September 2020, 20:53 Uhr
![Ein Fischzüchter hat den Markt Hutthurm wegen des missglückten Abrisses eines Biberbaus verklagt.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/2/0/0/2/7/3/tok_b24ac7e0e533327e518cef74a248430c/w800_h450_x800_y450_c3fb3ac8-4cdc-4919-afe2-cc93a26f284a_1-637051f99f3f9cac.jpg)
Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa
Ein Fischzüchter hat den Markt Hutthurm wegen des missglückten Abrisses eines Biberbaus verklagt.
Im Rechtsstreit um einen Biberbau und 5 800 tote Fische hat der Senat im Oberlandesgericht (OLG) München den beiden Parteien laut einem Justizsprecher einen Vergleich vorgeschlagen. Ein Fischzüchter hat den Markt Hutthurm bei Passau verklagt, weil die Kommune einen Biberbau wegen eines drohenden Unwetters entfernen ließ - und daraufhin Schmutzwasser die Fischteiche des Klägers überschwemmte. 5 800 Fische verendeten.
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