Sieben Tote

Tödlicher Schleuserunfall: Anklage gegen drei Verdächtige


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Nach dem tödlichen Schleuserunfall im Oktober 2023 in Oberbayern hat die Staatsanwaltschaft TRaunstein Anklage gegen drei mutmaßliche Organisatoren der Fahrt erhoben.

Von dpa

Neun Monate nach einem tödlichen Unfall mit einem Schleuserfahrzeug auf der Autobahn 94 in Oberbayern hat die Staatsanwaltschaft Traunstein Anklage gegen drei mutmaßliche Organisatoren der Fahrt erhoben. Der Vorwurf lautet auf Einschleusen mit Todesfolge, wie die Behörde mitteilte. Die drei Männer, die zur Tatzeit im Oktober 2023 17, 22 und 23 Jahre alt waren, befinden sich in Untersuchungshaft. Nun muss die Jugendkammer am Landgericht Traunstein über die Zulassung der Anklage entscheiden.

Auf der Flucht vor der Polizei war der damals 24 Jahre alte Fahrer des Kleinbusses verunglückt. Das Fahrzeug war mit 23 Menschen völlig überfüllt. Sieben Insassen kamen ums Leben, darunter ein Kind. Gegen den Fahrer dauern die Ermittlungen an. Ihm liegt laut Staatsanwaltschaft siebenfacher Mord zur Last.

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Nach dem tödlichen Schleuserunfall im Oktober 2023 in Oberbayern hat die Staatsanwaltschaft TRaunstein Anklage gegen drei mutmaßliche Organisatoren der Fahrt erhoben.

Die drei jetzt Angeschuldigten seien dringend verdächtig, die Schleusung als sogenannte "Scoutfahrer" gemeinsam mit dem Fahrer organisiert und durchgeführt zu haben. "Scoutfahrer" organisieren den Angaben nach Schleusungen und begleiten mit anderen Autos das eigentliche Schleuserfahrzeug. Sie kundschaften aus, wo Polizeikontrollen stattfinden, und leiten den Schleuserfahrer dann über andere Routen.

Die drei Männer sollen am Tattag Polizeikontrollen am Grenzübergang Simbach entdeckt und den Fahrer des Kleinbusses zum Grenzübergang Burghausen gelotst haben. Als der Fahrer feststellte, dass ihn Polizeibeamte bemerkt hatten, habe er nach einem Telefonat mit den Scouts Gas gegeben und sein Fahrzeug auf bis zu 180 Stundenkilometer beschleunigt. Bei der Einfahrt in die Autobahnausfahrt Waldkraiburg/Ampfing überschlug sich das Fahrzeug.

Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Scouts - anders als der Fahrer - nicht mit Tötungsvorsatz handelten und sich insofern des Einschleusens mit Todesfolge schuldig gemacht haben.


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