Nach Eishockeyspiel

Straubinger Rocker prügeln auf Polizisten ein


Bei einem Eishockeyspiel zwischen den Nürnberg Ice Tigers und den Straubing Tigers ist es am Sonntag zu einer Auseinandersetzung gekommen (Symbolbild).

Bei einem Eishockeyspiel zwischen den Nürnberg Ice Tigers und den Straubing Tigers ist es am Sonntag zu einer Auseinandersetzung gekommen (Symbolbild).

Von Redaktion idowa

Bei einem Eishockeyspiel in Nürnberg sind am Sonntagnachmittag vermutlich mehrere Rocker aus Straubing auf Polizisten losgegangen. Gleich mehrere Beamte wurden bei dem Angriff verletzt.

Bereits während des DEL-Eishockeyspiels zwischen den Nürnberg Ice Tigers und den Straubing Tigers beobachteten Polizisten, wie ein 40-Jähriger in einem Gästeblock ein Schild beschädigte. Wie die Polizei berichtete, wollten die Einsatzkräfte nach Ende der Partie gegen 16.30 Uhr den Mann außerhalb der Arena ansprechen und nach seinen Personalien fragen. Dabei gingen plötzlich drei weitere Männer im Alter von 24, 25 und 35 Jahren auf die Polizisten los. Sie prügelten und traten daraufhin massiv zu viert auf die Beamten ein. Schließlich gelang es den Polizisten, die Angreifer zu überwältigen und sie vorläufig festzunehmen.

Insgesamt verletzten die Männer mit ihren Schlägen und Tritten sieben Polizisten. Ein Beamter musste wegen massiver Faustschläge gegen Kopf und Fingerstiche in die Augen in ein Krankenhaus gebracht werden. Der Polizist ist bis auf weiteres dienstunfähig, seine Augen wurden jedoch nicht dauerhaft geschädigt. Neben den Prügelattacken bespuckten, beleidigten und bedrohten die vier Angreifer die Polizisten zudem massiv.

Die Polizisten stellten fest, dass es sich bei den Angreifern wohl um Straubinger Rocker handeln müsste. Sowohl der 40-Jährige, den die Polizei kontrollieren wollte, als auch die drei anderen Männer, die die Beamten attackierten, trugen Kleidung, die darauf hinwies, dass sie zu einer Straubinger Rockergruppe gehören.

Gegen die vier wurden mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet. Sie müssen sich nun unter anderem wegen des Verdachts des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung verantworten.