Flügelmann soll büßen
Spektakulärer Sprung vom Watzmann
16. Januar 2020, 18:56 Uhr aktualisiert am 16. Januar 2020, 19:57 Uhr
![In der Schweiz kein Problem, am Watzmann sehr wohl: Sogenannte Base-Jumper dürfen dort nicht springen. Ein Extremsportler, der das trotzdem tat, muss sich jetzt für seinen Sprung verantworten.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/2/1/5/1/5/3/1/tok_30bafa0909a75e0bbf4279eaf6899e52/w800_h450_x800_y450_b7e29eec-5e31-41c1-b08c-fdaedd58882f_1-ffec8a7c60f51363.jpg)
Damien Deschamps/dpa
In der Schweiz kein Problem, am Watzmann sehr wohl: Sogenannte Base-Jumper dürfen dort nicht springen. Ein Extremsportler, der das trotzdem tat, muss sich jetzt für seinen Sprung verantworten.
Nach einem aufsehenerregenden Wingsuit-Sprung vom Watzmann hat sich ein Extremsportler am letzten Tag der Anhörungsfrist beim Landratsamt Berchtesgadener Land gemeldet. In einem Telefongespräch sei ihm noch einmal erläutert worden, warum die Behörde wegen des Sprungs im Nationalpark ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet habe, sagte Landratsamt-Sprecher Andreas Bratzdrum am Donnerstag.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat