Justiz

Sparkassenaffäre: Ex-Bankenchef muss auf Pension verzichten


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Ex-Bankenchef Bromme bekommt nach seiner Verurteilung wegen Untreue große Teile der Altersbezüge gestrichen. (Archivbild)

Von dpa

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Miesbach, Georg Bromme, muss auf hohe Pensionsansprüche verzichten. Das Landgericht München II wies die Klage des wegen Untreue rechtskräftig verurteilten Ex-Bänkers gegen die Streichung einer mit privatem Dienstvertrag vereinbarten Versorgungszusage ab, wie das Gericht mitteilte.

Eingeklagt hatte er dem Vernehmen nach etwa 12.000 Euro monatlich, zunächst für einen Monat. Außerdem muss er nach dem Urteil schon bezogene Beträge in Höhe von 14.000 Euro zurückzahlen. Seine deutlich schmalere gesetzliche Rente dürfte ihm bleiben, wie der Bayerische Rundfunk berichtet. Dem Gericht lagen dazu keine Angaben vor.

Das Gericht begründet die Abweisung seiner Klage damit, dass Ruheständler entsprechende Ansprüche verlieren, wenn sie - so das Beamtenrecht - wegen einer Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden, die sie vor Beendigung des Beamtenverhältnisses vorsätzlich begangen haben.

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Ex-Bankenchef Bromme und Ex-Landrat Kreidl müssen nach ihrer Verurteilung auf Teile ihrer Altersbezüge verzichten. (Archivbild)

Über Jahre hatte die Sparkasse Luxusreisen, Einladungen und teure Geschenke für Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte bezahlt. Vieles lief über Brommes Schreibtisch. Er war deshalb wegen Untreue zu einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Die juristische Auseinandersetzung hatte sich über Jahre hingezogen, Bromme hatte sich immer wieder juristisch gegen das Urteil gewehrt. Es ist für ihn jedoch laut Landgericht München II seit dem 12. Januar 2023 rechtskräftig.

Auch der ehemalige Miesbacher Landrat Jakob Kreidl (CSU) war in die Affäre verstrickt. Er muss laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts München von Anfang Dezember ebenfalls auf seine Pension verzichten. Auch ihm bleiben aber Medien zufolge andere Bezüge.

Der lockere Umgang mit den Sparkassen-Geldern hatte im Landkreis Miesbach Anfang der 2010er Jahre für Wirbel gesorgt und mündete in dem 2018 begonnenen Strafprozess unter anderem gegen Bromme und Kreidl. In dem Verfahren hatte die Angeklagten das Vorgehen als damals gängige Praxis bezeichnet.


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