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Sex gegen Geld und Drogen: Urteil wegen Kindesmissbrauchs


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Für das Geständnis hatte das Gericht dem Angeklagten nach Absprache mit den Verfahrensbeteiligten eine Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten bis 2 Jahren in den Raum gestellt.

Von dpa

Nach seinem Geständnis ist ein 27-Jähriger vom Landgericht München II wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs von drei Minderjährigen zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Außerdem muss er Schmerzensgeld an das jüngste Opfer und Geld an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Anklage und Verteidigung hatten ebenfalls auf zwei Jahre Haft auf Bewährung plädiert; dies war dem Angeklagten im Rahmen eines sogenannten Deals auch als Höchststrafe im Falle eines Geständnisses in Aussicht gestellt worden.

Laut Anklage waren die Mädchen im Sommer 2020 - der genaue Tatzeitpunkt ist nicht bekannt - 11 oder 12, 12 sowie 15 oder 16 Jahre alt. Sie hätten dem im gleichen Haus in Peiting (Landkreis Weilheim-Schongau) wohnenden Nachbarn per Messenger-Dienst Sex gegen den Erhalt von Geld und Drogen angeboten, woraufhin es zu dem Missbrauch kam. Die Mädchen hätten Geld benötigt, die jüngste - zum damaligen Zeitpunkt drogenabhängig - wollte zudem Cannabis von dem Angeklagten, schilderte die Staatsanwältin.

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Der 27-Jährige soll außerdem Schmerzensgeld an das jüngste Opfer zahlen.

Die Anklagevertreterin betonte in ihrem Plädoyer, die aktive Rolle der Mädchen sei bei der Strafe zu berücksichtigen, doch dürfe es keine Schuldumkehr geben: "Dieses ganze Geschehen hätte von einem erwachsenen Mann deutlich zurückgewiesen werden müssen." Wegen der Reue des Angeklagten, des bereits von ihm initiierten Täter-Opfer-Ausgleichs und einer Entschuldigung sowie der guten Sozialprognose sei der niedrige Strafrahmen vertretbar. Zumal - das betonte auch der Nebenklägervertreter - das jüngste Mädchen seine Vergangenheit inzwischen hinter sich gelassen habe und ihm durch das Geständnis eine erneute Aussage vor Gericht erspart worden sei.

Der zuvor nicht Vorbestrafte saß nun knapp ein Jahr in Untersuchungshaft. Seine Bewährungszeit beträgt drei Jahre.


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