Gerichtsentscheid in München

Pläne für "Schützenliesl"-Zelt auf der Wiesn scheitern


Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Blick auf die Justitia über dem Eingang eines Landgerichts.

Von dpa

Nach mehreren erfolglosen Bewerbungen für ein "Schützenlisl"-Zelt auf dem Oktoberfest hat ein Münchner Gastronom die Rechte an dem Namen verloren.

Das Landgericht München I erklärte seine 2015 angemeldeten Marken am Freitag für verfallen. Der Wirt habe es versäumt, die Zeichen innerhalb von fünf Jahren zu benutzen, urteilte die auf Marken- und Wettbewerbsrecht spezialisierte 33. Zivilkammer in München. Das Gericht gab der Klage der Münchner Kindl Brauerei aus Traunstein statt. Sie will das berühmte Bildnis des auf einem Fass tanzenden Biermadls für ihr Bier verwenden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Wirt betreibt dem Gericht zufolge in München bereits das Alte Hackerhaus und ein kleines Oktoberfestzelt. Für ein geplantes größeres "Schützenlisl"-Zelt auf der nostalgischen "Oidn Wiesn" habe er 2015 entsprechende Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Ab 2016 habe er sich wiederholt um die Zulassung des Zeltes beworben, jedoch ohne Erfolg. Spätestens im Juli 2021 habe er dann den Biergarten am Hackerhaus mit der "Schützenlisl" gekennzeichnet. Das Gericht sah darin aber keine Benutzung der Marken, er habe damit lediglich deren Verfall verhindern wollen.

Die berühmte Frauenfigur, die mittlerweile meist "Schützenliesl" mit "ie" geschrieben wird, wurde um 1880 von dem Maler Friedrich August von Kaulbach gemalt. Das Original-Bild gehört der Königlich Privilegierten Hauptschützengesellschaft München, die auch Anspruch auf das Bild erhebt, wenn auch nicht vor Gericht.