Ab 15. Oktober
Pflicht zur Kontaktdatenerfassung entfällt auf breiter Front
12. Oktober 2021, 13:20 Uhr aktualisiert am 2. April 2023, 16:04 Uhr
In Bayern entfällt von diesem Freitag (15. Oktober) an auf breiter Front die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Insbesondere in der Gastronomie und bei kulturellen Veranstaltungen müssen Kunden und Besucher also dann wegen Corona keine persönlichen Daten mehr angeben. Das hat das Kabinett am Dienstag in München beschlossen.
Kontaktdaten müssen demnach nur noch in Schwerpunktbereichen "mit hohem Risiko von Mehrfachansteckungen (Spreading)" erfasst werden. Dazu zählen laut Kabinettsbeschluss alle geschlossenen Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen, Clubs, Diskotheken, Bordelle "und vergleichbare Freizeiteinrichtungen" sowie gastronomische Angebote mit Tanzmusik. Auch bei körpernahen Dienstleistungen und in Gemeinschaftsunterkünften (etwa Schlafsäle in Jugendherbergen oder Berghütten) müssen Kontakte noch erfasst werden.