Ab 1. November möglich
Ostbayerische Städte bemerken Nachfrage für Geschlechtseintrag-Änderung
28. Oktober 2024, 10:42 Uhr
Von
Maximilian Falk und mit Material der dpa
Mit der Einführung des Selbstbestimmungsgesetzes am 1. November können Menschen auch in Bayern ihren Vornamen und ihren Geschlechtseintrag leichter und ohne medizinische Gutachten ändern lassen. Der Bundestag hatte das Gesetz im April 2024 verabschiedet, der Bundesrat hatte im Mai zugestimmt.
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