München/Berlin
Neuregelung für Studienplatzvergabe in Medizin
6. Dezember 2018, 17:03 Uhr aktualisiert am 4. April 2023, 22:33 Uhr
Das Vergabeverfahren für Studienplätze in Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie soll neu geregelt werden. Das sieht der Entwurf für einen Staatsvertrag zur zentralen Vergabe von Studienplätzen vor, den Bayerns Wissenschaftsminister Bernd Sibler heute im Rahmen der 364. Kultusministerkonferenz (KMK) in Berlin mit vorgestellt hat.
Der Entwurf sieht unter anderem die Erhöhung der Abiturbestenquote von 20 auf 30 Prozent vor, für die sich Bayern stark gemacht hatte. Neu ist auch die Anwendung eines Prozentrangverfahrens, das das relative Abschneiden im Abitur im jeweiligen Bundesland zum Maßstab macht. Damit werden die Unterschiede bei der Notenverteilung zwischen den Ländern ausgeglichen.
Fokus liegt mehr auf Eignung als auf Noten
Hinzu kommen die Abschaffung der Wartezeitquote sowie die Einführung einer neuen Quote von zehn Prozent, in der ausschließlich schulnotenunabhängige Kriterien für die Auswahl herangezogen werden. Beim Auswahlverfahren der Hochschulen soll also künftig mindestens ein schulnotenunabhängiges Kriterium berücksichtigt werden, bei Medizin mindestens zwei.
Dies ist in Bayern bereits an den medizinführenden Universitäten üblich. Eines dieser Kriterien muss ein Studierfähigkeitstest sein. Der Staatsvertrag berücksichtige die Vorgaben, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil von Dezember 2017 formuliert hat, und entwickle das bisherige Verfahren weiter, so Sibler: "Er verbessert das Prozedere, indem bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber der ganzen Breite an Eignungsaspekten angemessen Rechnung getragen wird. Das eröffnet jungen Menschen, die sich um einen Studienplatz bewerben, auch ohne Spitzenabitur Chancen auf eine Zulassung."