Bayern
Neue Corona-Verordnung setzt auch auf Ausgangsbeschränkungen
1. Dezember 2020, 6:50 Uhr aktualisiert am 1. Dezember 2020, 7:28 Uhr
Mit lokal begrenzten Ausgangsbeschränkungen in besonders betroffenen Kommunen sollen in Bayern die weiterhin oft außer Kontrolle geratenen Corona-Infektionszahlen eingedämmt werden. Diese Maßnahme sieht die am Dienstag in Kraft getretene neunte Auflage der Infektionsschutzverordnung für den Freistaat als eine von mehreren Maßnahmen vor, sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen über einem Wert von 300 liegt.
Dies ist aktuell (Stand Montag) in vier Kommunen der Fall: In den Städten Passau, Nürnberg sowie den niederbayerischen Landkreisen Regen und Passau. Bayernweit lag die Inzidenz laut Robert Koch-Institut am Montag bei 175,1.
In Passau - hier lag der sogenannte Inzidenzwert am Montag gar beim bundesweiten Rekordwert 579,5 - gilt bereits seit Samstag eine Ausgangsbeschränkung und ein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen. Es wird erwartet, dass auch die anderen betroffenen Kommunen mit Werten über 300 am Dienstag ihre jeweiligen Maßnahmen zur Eindämmung vorstellen werden. Dazu könnten auch weitere Einschränkungen des Schulbetriebes sowie die Schließung von Dienstleistungsbetrieben zählen, die nicht für das tägliche Leben notwendig sind.
Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse
Die neunte bayerische Infektionsschutzverordnung setzt die Beschlüsse um, die Bund und Länder in der vergangenen Woche gemeinsam verabredet hatten. Sie ist befristet bis zum 20. Dezember und im Kern deutlich strenger als die bisherige Fassung. Bereits ab einem Inzidenzwert von 200 muss ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt ab dem Folgetag etwa Schulklassen ab der achten Stufe in den Wechselunterricht schicken, sollte in den Klassen kein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend möglich sein - ausgenommen sind davon nur Abschlussklassen und Schulen mit sonderpädagogischer Förderung.
"Wir haben aufgrund der aktuellen Infektionslage noch mal nachgeschärft: Ab einer Inzidenz von 300 muss die zuständige Kreisverwaltungsbehörde im Einvernehmen mit der jeweiligen Regierung tätig werden und auf eine Reihe strikterer Maßnahmen zurückgreifen", sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Holetschek (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. "Wir handeln konsequent, weil die hohen Zahlen es dringend erfordern. Wer jetzt nicht entschlossen handelt, zahlt später einen hohen Preis."
Kabinett berät über Impfstoffe und Corona-Therapie
Auch im Kabinett der Staatsregierung wird die Corona-Lage am Dienstag erneut im Mittelpunkt stehen - im Fokus der Sitzung (10 Uhr) in der Staatskanzlei soll es dem Vernehmen nach um die Impfstrategie gehen. Darüber hinaus wollen die Regierungsfraktionen von Freien Wählern und CSU im Landtag (11.15 Uhr) ihre Pläne für die Therapie von Corona-Infizierten als vierte Säule in der bayerischen Corona-Strategie vorlegen.
Das Kabinett hatte erst am vergangenen Donnerstag die neue Corona-Verordnung beschlossen. Sie sieht unter anderem auch vor, dass vorerst kein Skitourismus möglich ist. Wer zur Freizeitgestaltung die Grenze nach Österreich überquert, muss nach seiner Rückkehr in Quarantäne. Generell geht die Regierung davon aus, dass die Beschränkungen, die bereits seit Anfang November gelten, mindestens bis Januar notwendig sein werden, weil die Infektionszahlen noch nicht wie erhofft abflachen, sondern auf hohem Niveau stagnieren.
Lockerungen über Weihnachten
Einzig über die Weihnachtsfeiertage sollen die Kontaktbeschränkungen ein wenig gelockert werden. Vom 23. Dezember an bis "längstens" 1. Januar sollen Treffen "im engsten Familien- und Freundeskreis" möglich sein, bis maximal zehn Personen insgesamt, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen. Touristische Hotelübernachtungen sollen aber auch dann nur in notwendigen Ausnahmefällen möglich sein. Auch Veranstaltungen bleiben auf absehbare Zeit untersagt, die Gastronomie bis auf weiteres geschlossen. Mitte Dezember will die Regierung anhand der dann vorliegenden Infektionszahlen entscheiden, wie es zum Jahresbeginn konkret weitergeht.