Nürnberg

Mann nach tödlicher Raserfahrt zu Haftstrafe verurteilt

Ein junger Mann rast mitten durch Nürnberg. Als es zu einem Unfall kommt, stirbt ein unbeteiligter Fußgänger. Wegen dieser Vorwürfe steht nun ein 23-Jähriger vor Gericht.


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Ein Schild mit der Aufschrift "Angeklagter" wird auf die Gerichtsbank gestellt.

Weil er einen Fußgänger bei einer Raserfahrt durch die Nürnberger Innenstadt tödlich verletzt hat, muss ein 23-Jähriger für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Amtsgericht Nürnberg verurteilte den Angeklagten am Freitag zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der junge Mann war im Juli 2022 - angespornt durch einen anderen Autofahrer an einer Ampel - in der Nähe des Hauptbahnhofs durch die Innenstadt gerast. Einem Sachverständigen zufolge beschleunigte der Mann seinen Wagen auf mindestens 100 Stundenkilometer. In einer Kurve verlor er die Kontrolle über sein Auto und erfasste einen 31-Jährigen auf dem Fußweg. Der Mann starb noch am Unfallort. Ein weiterer Fußgänger konnte sich laut Anklage nur durch einen Sprung zur Seite retten. Der 23-Jährige aus Nürnberg floh nach dem Unfall, stellte sich dann aber der Polizei.

Das Schöffengericht wertete die Tat, von der es auch Videoaufnahmen gibt, als sogenanntes Alleinrennen und verurteilte den Mann wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge sowie Entfernens vom Unfallort. Dem Angeklagten wurde zudem die Fahrerlaubnis entzogen, und er darf für drei Jahre auch keine neue mehr erlangen. Das Auto des Mannes wurde eingezogen.

Zu Beginn der Verhandlung am Freitag hatte der 23-Jährige die Tat in einer Erklärung eingeräumt und sich bei den Angehörigen des gestorbenen 31-Jährigen entschuldigt. Die Eltern und der Bruder des Gestorbenen waren Nebenkläger in dem Verfahren.

Seit Herbst 2017 gibt es in Deutschland ein Gesetz gegen Autorennen auf öffentlichen Straßen. Wegen der zunehmenden Zahl von unerlaubten Rennen hatte der Gesetzgeber damals einen neuen Straftatbestand geschaffen. Bis dahin wurden die Rennen nur als Ordnungswidrigkeit geahndet, wenn es zu keinen Unfällen kam. Nach dem neuen Gesetz drohen bis zu zehn Jahre Gefängnis, wenn ein Mensch durch die Raserei stirbt.