Kassen-Klage zurückgewiesen
Landessozialgericht stärkt Senioren-WGs den Rücken
20. August 2019, 20:26 Uhr aktualisiert am 20. August 2019, 21:27 Uhr
![WG als Alternative zum Seniorenheim: Im Zeichen einer älter werdenden Gesellschaft gewinnen alternative Wohnmodelle im Alter immer mehr an Bedeutung.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/0/0/8/5/1/3/tok_6f558f504d55bb56ff4bebfbf3897f82/w800_h450_x654_y368_a7a6306d-0680-43a1-b7df-e6bd9faeda7c_1-480a4cb33aca82ce.jpg)
dpa
WG als Alternative zum Seniorenheim: Im Zeichen einer älter werdenden Gesellschaft gewinnen alternative Wohnmodelle im Alter immer mehr an Bedeutung.
Von
mit Material der dpa
Das Landessozialgericht (LSG) München hat Bewohnern von sogenannten Senioren-WGs in Bayern den Rücken gestärkt. Im Streit mit der AOK Bayern um die Übernahme der Kosten für einfache medizinische Behandlungspflege in Wohngemeinschaften wies das Gericht die Berufung der Kasse in drei Fällen zurück.
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