Erbe

Justizminister will pflegende Angehörige besser stellen


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Georg Eisenreich (CSU), Justizminister von Bayern, nach einer Konferenz.

Von dpa

Justizminister Georg Eisenreich (CSU) will pflegende Angehörige im Erbfall besser stellen. Gesetzliche Ansprüche auf einen finanziellen Ausgleich im Erbfall gebe es bislang nur für Kinder und Enkel, aber nicht für Ehepartner, Lebensgefährten oder Schwiegerkinder, heißt es in einem Bericht der Mediengruppe Münchner Merkur/tz. Das wolle er ändern, kündigte Eisenreich in den Zeitungen an. Er wolle auf der Justizministerkonferenz nächste Woche dazu einen entsprechenden Antrag stellen.

"Mehr als vier Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt. In drei von vier Fällen übernehmen Angehörige diese wichtige und wertvolle Aufgabe", sagte Eisenreich den Zeitungen "Münchner Merkur" und "tz". Die Anerkennung für häusliche Pflege soll nach seinen Vorstellungen künftig im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt sein. "Im Alltag vergessen die Beteiligten häufig, entsprechende Regelungen zu treffen oder sie trauen sich aus emotionalen Gründen nicht, das Thema anzusprechen." Rechtliche Probleme könne es etwa auch geben, wenn Zweifel an der Geschäfts- oder Testierfähigkeit eines gepflegten Erblassers aufkommen.

"Die alternde Gesellschaft ist immer stärker auf die Hilfe von Pflegenden angewiesen", sagt Eisenreich. "Wenn wir einen Anreiz für häusliche Pflege schaffen wollen, muss die Anerkennung für häusliche Pflege klar und rechtssicher im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden, sei es als Vermächtnis oder in anderer Form wie etwa als Nachlassverbindlichkeit", sagte Eisenreich. Hier sei der Bundesjustizminister gefordert.

Zu klären sei, ob der Kreis der Anspruchsberechtigten beschränkt sein sollte, wie der Betrag konkret bemessen werden soll und auch, welche zeitlichen Grenzen angemessen sind. Jeder, der schon mal einen Angehörigen gepflegt habe, wisse wie herausfordernd diese Aufgabe physisch und psychisch sein könne und wie viel Zeit sie koste, sagte Eisenreich weiter.


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