Masken und Online-Shops

IHK Niederbayern verurteilt "Abmahnirrsinn" in Corona-Zeiten


Alexander Schreiner, Hauptgeschäftsführer der IHK Niederbayern, findet die momentan stattfindenden Betrugsversuche "unerträglich".

Alexander Schreiner, Hauptgeschäftsführer der IHK Niederbayern, findet die momentan stattfindenden Betrugsversuche "unerträglich".

Von Redaktion idowa

Im Kampf gegen den Corona-Virus zeigt nicht nur die Gesellschaft Solidarität und Hilfsbereitschaft, sondern auch die Wirtschaft. Betrüger und Abmahner nutzen laut einer aktuellen Pressemeldung der IHK Niederbayern die Situation jedoch schamlos aus.

"Wir haben viele Mut machende Beispiele aus dem Kreis der niederbayerischen Unternehmen. Die Bandbreite reicht von Spenden an wichtigem Material zur Produktion von Desinfektionsmittel über die Herstellung von Schutzausrüstung bis zur ‚Nachbarschaftshilfe' von Unternehmen untereinander," sagt Alexander Schreiner, Hauptgeschäftsführer der IHK Niederbayern. "Dieses Engagement ist hoch zu würdigen." Es sei verwerflich und abstoßend, wenn diese Hilfsbereitschaft nun "durch Betrug oder Abmahnirrsinn ausgenutzt und missbraucht wird."

Abmahnungen wegen Masken

Schreiner berichtet von Abmahnungen, die Hersteller von Gesichtsmasken erreichen: "Diese Masken sind in der Regel für den alltäglichen Schutz in der Öffentlichkeit gedacht, nicht als medizinische Ausrüstung für die Profis in Arztpraxen oder Kliniken." Wer aber die Produkte mit Bezeichnungen wie ‚Mundschutz' oder ‚Atemschutzmaske' anbiete, riskiere eine Abmahnung, weil eine entsprechende Zertifizierung fehle. "Solche Abmahnungen hat es bereits gegeben", erklärt der IHK-Geschäftsführer. Er empfiehlt den privaten wie gewerblichen Herstellern daher, nicht von "Schutz" zu sprechen und stattdessen Begriffe wie "Behelfsmaske", "Stoffmaske" oder "Mundbedeckung" zu verwenden.

Rechtliche Milde bei spontanen Online-Shops

Weitere Beispiele aus der Praxis laut Schreiner: Kleine Händler oder Gastronomen, die aus der Not heraus ihre Produkte jetzt online anbieten, würden ebenfalls abgemahnt, wenn sie ihre spontan aufgesetzten Online-Shops nicht 100-prozentig rechtssicher machen könnten. "Wer nur zeitlich befristet und in einer Notsituation wie der Corona-Pandemie einen Webshop betreibt, sollte nicht voll den strengen Vorschriften des Fernabsatzrechts unterliegen", findet Schreiner. Auch handfeste Betrugsversuche seien der IHK bereits aufgefallen: "Es sind beispielsweise gefälschte E-Mails im Umlauf, die mit Verweis auf das Thema Kurzarbeitergeld von Unternehmen Geschäfts- und Firmendaten abgreifen wollen."

Schreiner fordert Betriebe wie Öffentlichkeit auf, nicht zu zögern, wenn sie solche Betrugsversuche erkennen: "Schalten Sie die zuständigen Behörden ein und geben Sie der IHK Bescheid, damit wir die Unternehmen warnen können." Dass Betrüger aus der Not ein Geschäft machten, sei "unerträglich".