Ostbayern
Handwerkskammer will die Meisterpflicht zurück
18. Februar 2019, 11:21 Uhr aktualisiert am 18. Februar 2019, 11:21 Uhr
Mit "Ja zum Meister" ist die am Montagvormittag veröffentlichte Stellungnahme der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz überschrieben. Die Kammer und ihr Präsident Dr. Georg Haber sprechen sich für die bayerische Initiative aus, die sich für die Wiedereinführung der sogenannten Meisterpflicht einsetzt. Der Bundesrat hatte am Freitag dem bayerischen Antrag zugestimmt.
Das ostbayerische Handwerk begrüßt die Entscheidung des Bundesrates vom Freitag. "Das ist jedoch erst die erste Etappe", werden der Präsident der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, Dr. Georg Haber, und HWK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Kilger zitiert.
"95 Prozent aller Azubis im Handwerk werden von Betrieben der 41 zulassungspflichtigen Handwerksberufe, also von den Meisterbetrieben, ausgebildet, nur fünf Prozent in denen ohne Meisterpflicht", begründet Georg Haber das Engagement seiner Kammer für die Wiedereinführung der Meisterpflicht. "Ohne engagierte Meister könnten wir den erheblichen Fachkräftebedarf unserer Betriebe also nicht stemmen", erklärt Haber weiter.
Der Bundesrat setzt sich in seinem Beschluss dafür ein, in einigen Handwerksbranchen zur Meisterpflicht zurückzukehren. Er bittet die Bundesregierung, in allen Handwerken, bei denen es fachlich geboten und europarechtlich möglich ist, den verpflichtenden Meisterbrief wieder einzuführen.
Der Bundesrat begründet seinen Entschluss als Qualitätssicherungsmaßnahme: "Das deutsche Handwerk steht über nationale Grenzen hinweg für höchste Qualität. Diese geht insbesondere auf die hervorragende Ausbildung unserer Handwerkerinnen und Handwerker zurück. Hierbei spielt der Meisterbrief eine herausragende Rolle. Mit diesem Qualitäts- und Qualifizierungsausweis wird ein entsprechender unternehmerischer Standard im Interesse der Konsumenten, des Handwerks und der Handwerker selbst gesetzt. Ein verpflichtender Meisterbrief - die Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle - kommt somit dem Verbraucherschutz, der Nachhaltigkeit von Betriebsgründungen und der betrieblichen Leistungsfähigkeit zugute. Darüber hinaus trägt er maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei."
"Mit der Novellierung des Handwerksrechts im Jahr 2004 hat die damalige rot-grüne Bundesregierung 53 zuvor zulassungspflichtige in zulassungsfreie Handwerke umgewandelt", erläutert Kilger. "Seitdem brauchen zum Beispiel Fliesenleger, Parkettleger oder Raumausstatter für die Gründung eines Handwerksbetriebs keine Meisterprüfung mehr. Die Folge dessen war ein starkes Anwachsen der Betriebszahlen in diesen Bereichen, häufig als Soloselbständige, sowie ein starker Rückgang der Ausbildungszahlen in diesen Gewerken", hebt er hervor.