Oberlandesgericht

Haftstrafen für Unterstützung einer Terrorgruppe in Syrien


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Ein Schild weist auf das Oberlandesgericht hin.

Das Oberlandesgericht München hat vier Männer wegen der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung zu Freiheitsstrafen verurteilt. Der Staatsschutzsenat verhängte gegen die 42 bis 48 Jahre alten Angeklagten Haftstrafen von bis zu fünf Jahren und drei Monaten, wie das OLG am Dienstag mitteilte. Dabei wurde teilweise Strafen aus früheren Verurteilungen einbezogen.

Die Männer sollen Bauteile für Drohnen, Nachtsichtgeräte, Zielfernrohre, Funkscanner sowie Internetrouter besorgt und von Deutschland aus an die Gruppe Ahrar al-Sham nach Syrien gebracht haben. Ziel der Angeklagten sei der Sturz des verbrecherischen Regimes von Syriens Präsident Baschar al-Assad gewesen, so der 9. Senat. Diese Motivation sei zwar nachvollziehbar, allerdings hätten die Angeklagten zur Erreichung dieses Ziels zu Mitteln gegriffen, die nicht zu billigen seien und in einem Rechtsstaat unter Strafe stünden.

Zur Terrorgruppe Ahrar al-Sham ("Islamische Bewegung der Freien Männer Großsyriens") sollen zeitweise 10.000 bis 20.000 Kämpfer gehört haben. Das Agieren der Vereinigung sei völkerrechtlich nicht gerechtfertigt, so der Senat.

Der Prozess hatte im April 2021 begonnen. Die Urteile nach 54 Verhandlungstagen sind noch nicht rechtskräftig. Es kann binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt werden. Das Verfahren gegen zwei weitere Männer war auf Basis einer Verständigung gegen Auflagen eingestellt worden.