Bluttat in Würzburg
Gutachter halten Messerangreifer für schuldunfähig
22. Oktober 2021, 13:34 Uhr aktualisiert am 2. April 2023, 15:03 Uhr
Der Würzburger Messerstecher war bei seiner Attacke auf Passanten Ende Juni nach psychiatrischer Einschätzung schuldunfähig.
Die beiden im Ermittlungsverfahren beauftragten Sachverständigen kämen unabhängig voneinander jeweils zu diesem Ergebnis, teilten das Bayerische Landeskriminalamt und die Generalstaatsanwaltschaft München am Freitag in München mit. Was genau den Somalier zu dem Angriff auf ihm offensichtlich unbekannte Menschen trieb, ist allerdings weiter unklar. Hinweise auf Mitwisser oder Mittäter sowie auf einen extremistischen Hintergrund gebe es weiterhin nicht, teilten die Ermittler mit.
Mit dem neuerlichen Gutachten spricht nun vieles dafür, dass es gegen den 32-Jährigen ein sogenanntes Sicherungsverfahren - wahrscheinlich vor dem Landgericht Würzburg - geben wird. Bei solchen Verfahren geht es um die Unterbringung eines Beschuldigten in einer Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft schreibt dafür auch keine Anklage wie in normalen Strafverfahren, sondern eine Antragsschrift. Der Beschuldigte bleibt dabei Beschuldigter und wird nicht zum Angeklagten. Dennoch gibt es eine Verhandlung vor Gericht - in diesem Fall wohl vor einer Schwurgerichtskammer.
Erwiesen ist, dass der Migrant am 25. Juni in der Mainstadt auf ihm offensichtlich unbekannte Menschen eingestochen hat. Drei Frauen starben, fünf Menschen wurden lebensgefährlich verletzt. Zudem gab es vier Leichtverletzte. Die Ermittler hatten auf Basis eines ersten psychiatrischen Gutachtens am 20. Juli bereits mitgeteilt, dass der Mann zur Tatzeit möglicherweise schuldunfähig war.