Impfpflicht in der Pflicht
Gesundheitsämter: Über der Belastungsgrenze
1. Februar 2022, 18:04 Uhr aktualisiert am 1. Februar 2022, 18:42 Uhr
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Stefan Puchner/dpa
Bis zum 15. März müssen Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen bei ihren Arbeitgebern ihren Impf- oder Genesenenstatus nachweisen. Die Arbeitgeber müssen die Gesundheitsämter informieren, wenn dies nicht geschieht.
Von
Julius Zirngibl und mit Material der dpa
Bis zum 15. März sollen Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Andernfalls sind die Gesundheitsämter am Zug. So der Plan.
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