Corona-Schutz für Feuerwehrleute
Feuerwehrverband fordert Priorisierung beim Impfen
11. Februar 2021, 12:52 Uhr aktualisiert am 7. April 2023, 9:03 Uhr
Momentan werden bei der Impfung gegen das Coronavirus in Bayern ältere Menschen, Pflegekräfte und medizinisches Personal priorisiert. Der Landesfeuerwehrverband Bayern (LFB) fordert nun im Einklang mit dem bundesweiten Verband, auch Feuerwehrleute in der Impfreihenfolge vorzuziehen.
"Vor dem Hintergrund des besonderen ehrenamtlichen Engagements und der damit verbundenen Verantwortung für den Gesundheitsschutz der Feuerwehrleute fordert auch der LFV Bayern als Mitglied im Deutschen Feuerwehrverband eine deutlich höhere Priorisierung bei den Impfungen", heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes. Nur wer gesund sei und auch bleibe, könne weiter Brände löschen und technische Hilfe leisten.
Im Zuge der Forderung weist der LFB-Vorsitzende Johann Eitzenberger die Feuerwehrleute aber auch darauf hin, weiterhin ihren Beitrag zu leisten und die geltenden Hygieneregeln im Kampf gegen das Virus bestmöglich umzusetzen. "Als Organisation mit Sicherheitsaufgaben haben wir eine Vorbildfunktion", betont er und fordert zum Zusammenhalt auf, "damit wir die Pandemie mit Ruhe und Gelassenheit, aber auch mit Disziplin, Einsatz und gegenseitiger Rücksichtnahme gemeinsam meistern."
Der LFB schließt sich damit einem Schreiben des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV) vom 10. Februar an, in dem Vizepräsident Hermann Schreck Bundesgesundheitsminister Jens Spahn "auf die Dringlichkeit und damit auch praxisgerechtere Priorisierung der Feuerwehrangehörigen bei den Schutzimpfungen" hinweist.
Da die Feuerwehrleute in Deutschland überwiegend ehrenamtlich tätig seien, stünden sie täglich im Konflikt zwischen ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und dem Schutz ihrer Angehörigen. "Damit dieses ehrenamtliche Engagement bestehen bleibt, ist eine Schutzimpfung unerlässlich", so Schreck weiter. Im täglichen Einsatzgeschehen mit all seinen unvorhersehbaren Herausforderungen lasse sich eine Ansteckung nicht allein durch Verhalten und Schutzausrüstung verhindern.