Einsatz bei Nabburg

Fahrer flüchtet: Polizei schießt auf gestohlenes Auto


Das Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeiwagens.

Das Blaulicht leuchtet auf dem Dach eines Polizeiwagens.

Von mit Material der dpa

Nach einer Kontrolle auf einem Autobahnparkplatz hat die Polizei im Landkreis Schwandorf auf das Auto eines flüchtenden Fahrers geschossen.

Die Beamten hatten den Angaben zufolge bei der Kontrolle in der Nähe von Nabburg festgestellt, dass der Wagen in Österreich als gestohlen gemeldet war. Weil der Fahrer daraufhin fliehen wollte, "kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch gegen die Reifen des Fahrzeugs", wie die Polizei mitteilte.

Der Mann habe noch eine kurze Strecke auf der Autobahn 6 zurücklegen können, bis er am Standstreifen angehalten werden konnte. Er sei unverletzt widerstandslos festgenommen worden. Die Kriminalpolizei in Regensburg ermittle nun "die Hintergründe und den genauen Ablauf zu diesem Vorfall".

Laut Paragraf 84 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) dürfen Polizisten Schusswaffen in bestimmten Fällen auch gegen Personen einsetzen - beispielsweise "um eine Person anzuhalten, die sich der Festnahme oder Identitätsfeststellung durch Flucht zu entziehen versucht". Das ist allerdings nur dann erlaubt, wenn diese Person eines Verbrechens dringend verdächtig ist, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, dass sie eines Vergehens verdächtig wird oder wenn "Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Schusswaffen oder Sprengmittel mit sich führt".