Anspruch ab 2029/30

Es fehlt an allen Ecken bei der Ganztagesbetreuung in der Region

Der rechtliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung für alle Grundschüler Bayerns ab dem Schuljahr 2029/30 ist viele für nicht umsetzbar. Das sagen betroffene Stellen aus der Region.


Laut Sachaufwandsträgern aus dem Bezirk Niederbayern fehlt es für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Bayern ab 2026/27 nicht nur an Personal, sondern auch an finanzieller Förderung.

Laut Sachaufwandsträgern aus dem Bezirk Niederbayern fehlt es für den Ausbau der Ganztagsbetreuung in Bayern ab 2026/27 nicht nur an Personal, sondern auch an finanzieller Förderung.

Ein wenig Zeit bleibt Bayerns Städten und Kommunen noch, bis sie dem rechtlichen Anspruch aller Grundschüler auf Ganztagsbetreuung gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) gerecht werden müssen. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll er zunächst für alle Erstklässler gelten, bis 2029/30 stufenweise für alle Grundschüler von der ersten bis zur vierten Klassenstufe ausgebaut werden.

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