Prozess in München
Elektriker gibt Kastrationen auf Wunsch zu
28. Oktober 2021, 16:42 Uhr aktualisiert am 28. Oktober 2021, 16:42 Uhr
Es gibt nichts, was in deutschen Gerichten nicht zur Sprache kommt. In München zum Beispiel diskutieren Angeklagter und Richter Sado-Maso-Praktiken und den genauen Verlauf von Penisnerven. Grundsätzlich aber geht es um Kastrationen - und einen Toten.
Es geht um abgeschnittene Hoden, eine abgezwickte Eichel, Sklavenverträge und einen Todesfall: In München hat ein Elektriker vor Gericht zugegeben, acht Männer auf deren Wunsch hin kastriert zu haben. Nur mit dem Tod eines seiner "Patienten" wenige Tage nach dem Eingriff habe er "absolut nichts zu tun", betonte der 66-Jährige vor dem Landgericht München II. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm hingegen nicht nur schwere und gefährliche Körperverletzung, sondern auch Mord durch Unterlassen vor.
Der aus Baden-Württemberg gebürtige, zuletzt aber im oberbayerischen Markt Schwaben (Landkreis Ebersberg) lebende Angeklagte hatte nach eigenen Worten zunächst aus Geldnot über Internetforen sadistische Sexualpraktiken angeboten. Sein Repertoire erweiterte der Elektromeister aber schon bald um Kastrationen.
Bei einem der Männer blieb es nicht bei einer Durchtrennung des Samenstranges oder einer Entfernung der Hoden, sondern es kam zu einer Penis-Teilamputation. Die massiven Blutungen führten zu einem mehrtägigen Klinikaufenthalt. Bei einem anderen verschlechterte sich der Gesundheitszustand nach dem Eingriff im März 2020 derart, dass er laut Staatsanwaltschaft wenige Tage darauf in der Obhut des Angeklagten starb, ohne dass dieser Hilfe geholt hätte.
Selbst adäquat reagieren konnte der Angeklagte nicht. Denn anders als er es den Betroffenen vorgegaukelt hatte besitzt der 66-Jährige keinerlei medizinische Ausbildung, wie er nach einem heftigen Rüffel des Richters zugab. Es war nicht die einzige Lüge, die er einräumte.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, bei dem schwer Erkrankten keinen Arzt hinzugezogen zu haben, um nicht aufzufliegen und sich zudem die Nebenerwerbsquelle zu erhalten. Er habe also habgierig und um eine andere Straftat zu verdecken gehandelt - was beides als Mordmerkmal gilt. Die Leiche verpackte er laut Anklage in einem Karton, sie wurde rund drei Wochen später bei einer Durchsuchung gefunden. Das Urteil soll voraussichtlich Ende November fallen.