Die Frage nach dem Haargummi

Deggendorfer Mordprozess dauert doch noch an


Muss Dominik R. lebenslänglich hinter Gitter? Heute will das Landgericht Deggendorf sein Urteil fällen.

Muss Dominik R. lebenslänglich hinter Gitter? Heute will das Landgericht Deggendorf sein Urteil fällen.

Von dpa

Es scheint ein winziges Detail zu sein, und doch beschäftigte es stundenlang das Gericht: Im Deggendorfer Mordprozess stand jetzt ein Haargummi des Opfers im Fokus. Zur Urteilsverkündung kam es deshalb nicht.

Ein Haargummi ist im Mordprozess vor dem Landgericht Deggendorf unerwartet zu einem wichtigen Indiz geworden. In dem Verfahren geht es um den gewaltsamen Tod einer 20 Jahre alten Frau und speziell um die Frage, ob sie erstochen wurde, als sie schlief. Genau das wirft der Staatsanwalt dem Angeklagten vor und fordert eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidiger gehen dagegen von einem Totschlag aus. Die Diskussion um den Haargummi sollte hier zur Aufklärung beitragen. Das Urteil wurde am Dienstag noch nicht gesprochen. Der nächste Termin ist am Montag, 10. Oktober.

In seinem Plädoyer hatte Verteidiger Holm Putzke vergangene Woche darauf abgehoben, dass das Opfer laut der Aussage einer Zeugin nie mit zum Zopf gebundenen Haaren zu Bett gegangen sei. Als aber die Leiche der 20-Jährigen obduziert worden sei, seien die Haare zusammengebunden gewesen. Aus Sicht des Verteidigers ein Beleg dafür, dass die Frau nicht geschlafen habe, als sie erstochen wurde. Nun zeigten die Richter ein Foto der 20-Jährigen, das den Daten nach etwa zehn Tage vor deren Tod aufgenommen worden war. Zu sehen: Die junge Frau schlafend in ihrem Bett, neben sich liegend der kleine Sohn und zwei Katzen. Die Haare der Frau sind - offenkundig - zu einem Dutt gebunden.

Dutt oder nicht?

Kurzfristig beriefen die Richter zudem den damals neuen Freund des Opfers als Zeugen ein. Auf die Frage, ob die junge Frau beim Schlafen das Haar offen getragen habe, sagte dieser, er habe sie fast nie mit offenem Haar gesehen, sie habe die Haare fast immer zusammengebunden gehabt - seiner Erinnerung nach auch nachts. Außerdem ließen die Richter eigens den Obermeister der Friseurinnung als Sachverständigen kommen, der sich ebenfalls das Foto ansah. Seine Einschätzung: Auch wenn es auf dem Foto nicht 100-prozentig zu erkennen sei, so sehe es doch so aus, als habe die Frau die Haare mit einem Gummi fixiert.

Das Wiederaufnahmeverfahren gegen den 28-jährigen Ex-Freund des Opfers läuft seit dem Frühjahr dieses Jahres - nun droht ihm eine Verurteilung wegen Mordes. Er hatte Ende Oktober 2016 seine Freundin, mit der er einen Sohn hat, mit zahlreichen Messerstichen getötet. Sie hatte einen anderen Mann kennengelernt und wollte sich trennen. In der Beziehung hatte es immer wieder Streit gegeben, wohl auch gegenseitige Handgreiflichkeiten. Nach Überzeugung des Staatsanwaltes wollte der Angeklagte eine Trennung nicht akzeptieren.

In einem ersten Prozess vor dem Landgericht Passau war der Angeklagte 2017 wegen Totschlags rechtskräftig zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Weil damals zwei Zeugen zu seinen Gunsten eine Falschaussage gemacht hatten, wurde die Wiederaufnahme des Verfahrens möglich. Die Richter am Landgericht Deggendorf hielten es nämlich nicht für ausgeschlossen, dass ihre Passauer Kollegen ohne die Falschaussagen damals ein Mordurteil gesprochen hätten.