Hilfe nach Katastrophenflut

Das Juni-Hochwasser und seine Folgen


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100 Tage nach dem Hochwasser in Bayern sind Tausende Anträge auf Soforthilfen eingegangen.

Von dpa

100 Tage nach der Jahrhundertflut im Süden und Osten Bayerns sind mehr als 13.500 Anträge auf Soforthilfe bei den Ministerien eingegangen. In zahlreichen Kommunen sind die Folgen noch spürbar. Der Landrat von Augsburg, Martin Sailer (CSU), berichtete von Privatleuten, deren Häuser noch saniert werden müssen, von Sportvereinen, die um ihr ihre Existenz kämpfen und von Diskussionen über Verbesserungen beim Hochwasserschutz. Die Landtags-SPD forderte von der Staatsregierung Auskunft darüber, wie sich der Freistaat auf künftige Extremwetterereignisse vorbereitet.

Am ersten Juni-Wochenende waren in Teilen Bayerns nach tagelangem Dauerregen Bäche und Flüsse zu einem gewaltigen Hochwasser angeschwollen. Dörfer, Felder und Stadtteile wurden überflutet. Mindestens vier Menschen starben. Die Staatsregierung beschloss ein Hilfspaket über 200 Millionen Euro.

"Die Auswirkungen des Juni-Hochwassers haben gezeigt, dass wir mehr Schutzmaßnahmen brauchen", sagte die umweltpolitische Sprecherin der Landtags-SPD, Anna Rasehorn. In vielen Kommunen herrsche Besorgnis, ob der bestehende Hochwasserschutz künftig ausreiche. Bei den Soforthilfen für die Flut im Juni seien die bürokratischen Hürden zu hoch, das Geld komme nicht an, kritisierte sie. Es brauche Nachbesserungen.

Aus dem besonders betroffenen Landkreis Augsburg berichtete Landrat Sailer von langwierigen Auswirkungen. Manche Hausbesitzer müssten neue Heizungen bestellen, Handwerker kämen mit Anfragen und Aufträgen kaum nach.

Abgesehen von derlei ganz praktischen Problemen herrsche auch ein gewisser Frust, da die Bürgerinnen und Bürger nicht den Eindruck hätten, dass alles getan worden sei, um eine Flut zu verhindern. Sicherlich wäre ein Hochwasser von diesem Ausmaß nicht ganz zu verhindern gewesen, aber: "Bei uns ist es so, dass einige Regenrückhaltebecken noch immer nicht in Betrieb gegangen sind." Die Bürgerinnen und Bürger seien zu Recht darüber empört.

Schon 2013 habe seine Behörde etwa ein Rückhaltebecken in der jetzt besonders vom Hochwasser betroffenen Gemeinde Dinkelscherben planfestgestellt. Gebaut worden sei bisher nicht. "Wir brauchen schnellere Verfahren", sagte Sailer. Etwa, wenn es um Entschädigungsleistungen für Landwirte geht, die Flächen für die Bauten abtreten müssen. Ein Regenrückhaltebecken verschaffe vor allem auch Zeit, sowohl für Anwohner als auch für Hilfskräfte. Während das Becken volllaufe, könnten zusätzliche mobile Schutzmaßnahmen errichtet oder Keller ausgeräumt werden.

Noch bis 30. September können Soforthilfeanträge gestellt werden. Die Frist hierfür wurde um einen Monat von Ende August auf Ende September verlängert. Rund 12.600 Soforthilfeanträge kamen bisher von Privathaushalten, wie das Finanzministerium mitteilte. Bayernweit seien hier bereits mehr als 28,5 Millionen Euro an Soforthilfen ausbezahlt worden.

Mehr als 750 Anträge beziehungsweise Schadensmeldungen seien bei den Landwirtschaftsämtern eingegangen, berichtete das Landwirtschaftsministerium. Ausbezahlt worden seien noch keine Gelder. Einerseits seien in den meisten Fällen erst Schadensmeldungen und noch keine konkreten Anträge bei den Ämtern eingegangen, erläuterte ein Sprecher. Andererseits seien die vorhandenen Anträge noch nicht vollständig, da in den meisten Fällen noch Schätzprotokolle nachgereicht werden müssten.

Außerdem seien vielfach Fruchtarten betroffen, bei denen der Schadensumfang wegen der erst bevorstehenden Ernte noch nicht exakt bestimmt werden könne und daher eine Nachschätzung erforderlich sei. Das gelte zum Beispiel für Zuckerrüben und Silomais.

Im Wirtschaftsministerium werden Anträge von gewerblichen Unternehmen, Angehörigen freier Berufe sowie gewerblichen Trägern wirtschaftsnaher Infrastruktur bearbeitet. Bei den Bezirksregierungen seien bisher rund 200 Fälle gemeldet worden. Das geschätzte Schadensvolumen betrage rund 28 Millionen Euro.

Erst drei Anträge hätten bewilligt werden können. Denn eine abschließende Bearbeitung der Anträge sei aus rechtlichen Gründen erst bei Vorliegen der Sachverständigengutachten möglich, so ein Sprecher. Und diese lägen zumeist noch nicht vor.


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