Falschangaben der Kontaktdaten

Corona-Bußgeld in Restaurants: Wie sieht die Umsetzung aus?


Ein Zettel für die Gäste-Regstrierung liegt in einem Restaurant auf einem Tisch. (Symbolbild)

Ein Zettel für die Gäste-Regstrierung liegt in einem Restaurant auf einem Tisch. (Symbolbild)

Bund und Länder haben am Dienstag die Corona-Regeln verschärft und entschieden, dass Gäste künftig mit einem Mindestbußgeld von 50 Euro bei Falschangaben in Restaurants rechnen müssen. Wie könnte die Umsetzung aussehen?

Bisher zählte eine unkorrekte Angabe als Ordnungswidrigkeit. Wie oft es eine Kontrolle gibt, entscheiden die örtlichen Gesundheitsbehörden. Sie haben vielerorts Stichproben angekündigt, um zu überprüfen, ob die Erfassung der Daten vorschriftsmäßig verläuft. Regelmäßige Kontrollen blieben allerdings bislang wohl aus. Würde es sie geben, dann hätte das möglicherweise negative Auswirkungen auf die Gästezahlen, wie Gastronomen befürchten.

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Gastwirte erfassen die Kontaktdaten aller Gäste seit der Wiedereröffnung im Mai. Durch die Maßnahme soll sichergestellt werden, dass im Ernstfall Corona-Infektionsketten nachverfolgt werden können. Doch in der Praxis ergeben sich Probleme. Wenn Name, Adresse und Telefonnummer falsch oder unleserlich angegeben und die Daten nach dem Besuch überprüft werden, kann nicht nachvollzogen werden, wer die jeweiligen Gäste waren. Es müsste eine Kontrolle der Daten gleich nach Übergabe des Gastes an den Wirt erfolgen. Ob diese Aufgabe künftig die Wirte und nicht die Behörden übernehmen sollen, ist noch nicht endgültig geklärt. In Nordrhein-Westfalen sollen die Überprüfung laut Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) weiterhin die Behörden übernehmen. Wie es in Bayern künftig sein wird, ist offen.

Bei der gestrigen Entscheidung von Bund und Ländern handelt es sich zunächst um eine Beschlussvorlage. Erst wenn eine Rechtsverordnung erlassen wird, können nähere Angaben gemacht werden. "Für die konkrete Umsetzung sind die Länder selbst zuständig", sagt Rita Mautz, die Bezirksgeschäftsführerin Niederbayern beim Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), auf idowa-Anfrage. Vieles ist noch unsicher. So könnte etwa die Entscheidung fallen, dass das Bußgeld höher als 50 Euro ausfällt. In Nordrhein-Westfalen soll das der Fall sein. Karl-Josef Laumann nannte am Mittwochvormittag einen Betrag in Höhe von 250 Euro.

Die erhobenen Daten müssen Gastronomen vier Wochen aufbewahren. Danach sollen sie vernichtet werden. Wie sich der künftige Ablauf über solche Eckpfeiler gestaltet, abzuwarten.