Urteil

Chamer Pflegerprozess: Ein Jahr auf Bewährung

Ein Pfleger soll einem Altenheimbewohner mit einem Kissen die Luft abgeschnürt haben. Doch für den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung sah das Gericht keine Belege.


In gewohnter Haltung lauschte der Angeklagte am Dienstag zunächst den Plädoyers und später der Urteilsbegründung. An die Tat hat er keine Erinnerungen.

In gewohnter Haltung lauschte der Angeklagte am Dienstag zunächst den Plädoyers und später der Urteilsbegründung. An die Tat hat er keine Erinnerungen.

"Schön rot, oder?" Von schwarzem Humor kann bei jenem Vorfall, der sich Anfang des Jahres in einem Pflegeheim in Cham ereignet hat, nicht mehr gesprochen werden. Mit einem Kissen soll der 24-Jährige damals einem Heimbewohner kurzzeitig das Gesicht zugedrückt haben.

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