Vorab veröffentlichte Prognose
Bundeswahlleiter prüft Aiwangers Twitter-Post
27. September 2021, 10:45 Uhr aktualisiert am 4. April 2023, 16:32 Uhr
Im Fall der von Freie-Wähler-Parteichef Hubert Aiwanger vorab veröffentlichten Wahl-Prognosen prüft der Bundeswahlleiter einen Verstoß gegen das Wahlgesetz.
Es bestehe die Möglichkeit, dass Aiwanger mit seinem Post auf dem Online-Kurznachrichtendienst Twitter gegen Paragraf 32 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes verstoßen habe, teilte der Bundeswahlleiter am Montag auf dpa-Anfrage mit.
In dem betreffenden Gesetzespassus heißt es: "Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig." Aiwanger äußerte sich bisher auf Anfragen nicht zu dem Vorfall. Der Post wurde umgehend von dem Twitter-Account gelöscht.
Der Freie-Wähler-Chef hatte am Sonntagnachmittag auf seinem Twitter-Account die vorläufigen Prognose-Ergebnisse eines Umfrageinstituts veröffentlicht und dies gleich mit einem letzten Wahlaufruf für die Freien Wähler verbunden. Die CSU warf ihm daraufhin Wahlmanipulation vor. "Das geht gar nicht", sagte Ministerpräsident Markus Söder und kündigte eine Aufarbeitung an.