Das ändert sich
Bundestagsbeschluss: Einfacheres Kurzarbeitergeld
25. März 2020, 21:44 Uhr aktualisiert am 25. März 2020, 21:44 Uhr
![Arbeitnehmer in Kurzarbeit haben Anspruch auf mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/9/7/8/0/4/9/tok_20ca5d773b367097d45813124c7e3e7e/w800_h449_x693_y390_856b7ef8-838d-4652-8bed-7df90d6ac45b_1-f14f9bfb79305a1f.jpg)
Monika Skolimowska/dpa
Arbeitnehmer in Kurzarbeit haben Anspruch auf mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
Es ist das wichtigste Instrument der Bundesregierung bei dem Versuch, einen sprunghaften Anstieg der Arbeitslosigkeit in der Corona-Krise zu vermeiden: das Kurzarbeitergeld. Das Bundesarbeitsministerium erwartet insgesamt rund 2,15 Millionen Kurzarbeiter, nachdem Bundestag und Bundesrat vor knapp zwei Wochen in einem beispiellosen Eilverfahren eine Lockerung beschlossen haben. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
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