Impfung für Jugendliche
Belange der Kinder werden ignoriert
17. November 2021, 18:06 Uhr aktualisiert am 17. November 2021, 18:29 Uhr
![Wenn Kinder ab 12 ins Schwimmbad wollen, müssen sie ab Januar einen 2G-Nachweis vorweisen.](https://cdn.idowa.de/imgs/04/1/5/9/3/7/5/5/tok_82c1db80ed32db9772bb2ee1f0991ac4/w800_h450_x800_y450_4decfd37-f2e3-4ff5-a88d-890bc01f3895_1-f50a5ffb54b277ec.jpg)
picture alliance/dpa
Wenn Kinder ab 12 ins Schwimmbad wollen, müssen sie ab Januar einen 2G-Nachweis vorweisen.
Kein Schwimmbadbesuch, kein Kino und bald schon kein Vereinssport mehr. Dass man jetzt in Bayern mit der 2G-Regel ungeimpfte Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren aus dem sozialen Leben hinausdrängt und ab 1. Januar komplett aussperren will, belegt zweierlei: Zum einen, wie planlos aktionistisch die Staatsregierung gerade der vierten Coronawelle begegnet, zum anderen, dass man erneut die elementaren Belange von Kindern und Jugendlichen ignoriert.
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