Urteil
Barkeeper bestiehlt Schulklasse in Lasertag-Arena: Bewährung
21. Februar 2023, 15:58 Uhr aktualisiert am 21. Februar 2023, 17:13 Uhr
Wegen Diebstahls von Geld aus Besucherschließfächern hat das Amtsgericht Hamburg einen Barkeeper einer Lasertag-Arena zu einer Geldstrafe mit Bewährung verurteilt. Einen zweiten Anklagepunkt wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Nötigung stellte das Gericht am Dienstag ein. Bei diesem Vorwurf war es um die angebliche zwangsweise Verabreichung von Wodka an mehrere Schülerinnen aus Bayern gegangen.
Vor der Urteilsverkündigung hatten sich die Prozessbeteiligten auf einen Strafrahmen verständigt. Der 46 Jahre alte Angeklagte räumte daraufhin über seinen Verteidiger ein, mehrere Schülerinnen und eine Lehrerin aus Weiden in der Oberpfalz in der Veranstaltungsstätte bestohlen zu haben.
Die zehnte Klasse einer Mädchenrealschule hatte die Arena auf St. Pauli am 28. September 2021 besucht, um ein Mannschaftsspiel mit Laser-Markiergeräten zu spielen. Der Aushilfs-Barkeeper nutzte einen unbeobachteten Moment, um mit einem Zweitschlüssel die Spinde für Wertsachen zu öffnen und aus mindestens acht Portemonnaies insgesamt 385 Euro zu entnehmen. Als die Bestohlenen nach dem Verlassen der Arena den Verlust bemerkten und das Geld zurückforderten, händigte ihnen der Angeklagte die gestohlenen Beträge wieder aus. Er habe dem Betrieb, in dem auch seine Schwester arbeitete, nicht schaden wollen, erklärte der Verteidiger.
Der wegen Diebstahls mehrfach vorbestrafte Barkeeper stand unter Bewährung. Sollte das Urteil - juristisch eine Verwarnung mit Strafvorbehalt - rechtskräftig werden, muss sich der Angeklagte weitere zwei Jahre bewähren. Bei einer neuen Straftat droht ihm eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro. Ob die Bewährungszeit aus der früheren Verurteilung verlängert wird, ist nach Angaben des Verteidigers noch offen.
Richter Götz Göttsche kritisierte die Ermittlungsarbeit der Polizei. Es seien keine Fotos vom Tatort gemacht worden. Erhebliche Beweismittel wie zwei Videos von dem Besuch in der Lasertag-Arena seien nicht in der Akte gewesen. Es sei Fakt, dass die Jugendlichen Alkohol konsumierten. "Aber das ging nicht von Ihnen aus", sagte Göttsche an den 46-Jährigen gewandt. Durch die Anklage sei jedoch der Eindruck entstanden: "Erst füllt er sie ab und dann beklaut er sie noch." Tatsächlich würden die Bilder fröhliche junge Mädels zeigen, die die Gunst der Stunde genutzt hätten, um Alkohol zu trinken. Auf der Rückfahrt hätten die Schülerinnen im Bus Strafarbeiten schreiben müssen.
Zugunsten des inzwischen arbeitslosen Barkeepers wertete der Richter, dass der Angeklagte zu allen fünf Prozessterminen erschienen sei - trotz eines großen Medieninteresses. "Das war überall Thema", sagte Göttsche, besonders wegen des zweiten Anklagepunktes mit der Verabreichung von Alkohol. Der Prozess sei von einer "Pressemeute" begleitet worden, Fotografen hätten den Angeklagten "jedes Mal bis in den Saal verfolgt". Mit Blick auf die Strafzumessung sagte der Richter: "Das sollte mit eingepreist werden." Der Verteidiger hatte sich für maximal 100 Tagessätze à 10 Euro ausgesprochen. Die Staatsanwältin hatte 150 Tagessätze in gleicher Höhe beantragt.