Bayern

Armbrust: frei käuflich, ohne Waffenschein


Laut Jagdgesetz ist die Jagd mit dem Bogen und Armbrüsten in Deutschland verboten. Nach Angaben eines Sprechers des Deutschen Schützenbundes in Wiesbaden können Armbrüste ab dem 18. Lebensjahr allerdings frei erworben werden. Denn eine Armbrust fällt nicht unter das Waffengesetz, "dafür braucht niemand einen Waffenschein", bestätigt auch Josef Beckmann aus dem mittelfränkischen Landkreis Fürth. Beckmann ist Experte für Armbrüste beim Bayerischen Sportschützenbund.

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