Prozesse

Anklage: Haftstrafen für Ingenieure nach Brückeneinsturz


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Die Luftaufnahme zeigt die Unfallstelle am Ersatzneubau der Talbrücke Schraudenbach der Autobahn 7 (A7) bei Werneck.

Von dpa

Rund sieben Jahre nach dem Einsturz einer gerade betonierten Autobahnbrücke hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt Haftstrafen für drei Ingenieure gefordert. Die Freiheitsstrafen sollten zur Bewährung ausgesetzt werden, sagte Oberstaatsanwalt Reinhold Emmert am Dienstag vor dem Landgericht Schweinfurt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den 49, 59 und 65 Jahre alten Angeklagten fahrlässige Tötung in einem Fall sowie fahrlässige Körperverletzung in 14 Fällen vor. Für den 49-Jährigen plädierte der Oberstaatsanwalt auf ein Jahr und vier Monate Haft, für die anderen beiden Prüfingenieure forderte er eine Freiheitsstrafe von je zwei Jahren.

Das Verfahren gegen einen vierten Angeklagten (51) wurde wegen der Erkrankung seiner Verteidigerin abgetrennt und muss neu beginnen.

Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 bei Werneck (Landkreis Schweinfurt) zusammengebrochen, als gerade 1500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Ein Bauarbeiter starb, 14 wurden verletzt.

Laut Staatsanwaltschaft wurde die Tragfähigkeit des Gerüstes durch den 51 Jahre alten Statiker gar nicht berechnet. Die Anklage bemängelte zudem, dass die gesetzliche vorgeschriebene Prüfung der Statik vom eigentlich beauftragten Prüfingenieur (59) an einen weiteren Prüfingenieur (65) weitergegeben wurde, der die Arbeit wiederum an den 49-Jährigen delegierte. Alle drei hätten nach Ansicht der Anklage die Fehler des 51-Jährigen in der statischen Konstruktion und in der Berechnung erkennen können und müssen.

Die Angeklagten selbst sehen die Schuld dagegen bei den beteiligten Baufirmen und gehen von Ausführungsfehlern der Bauleute aus. Die Plädoyers der Verteidigung sollen an diesem Mittwoch folgen.