Urteil
Angriff auf Senior: Bewährungsstrafe für Ex-Altenpfleger
13. Dezember 2022, 16:54 Uhr aktualisiert am 9. April 2023, 14:38 Uhr
Ein ehemaliger Altenpfleger musste sich nach einem Angriff auf einen Senior in der Oberpfalz vor Gericht verantworten. Nun ist das Urteil gefallen.
Für einen Angriff auf einen demenzkranken Senior ist ein 24 Jahre alter ehemaliger Altenpfleger zu einer einjährigen Haftstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt worden. Die Strafkammer ordnete am Dienstag vor dem Landgericht Regensburg die Unterbringung des Mannes in einer psychiatrischen Einrichtung an. Die Strafe soll zur Bewährung ausgesetzt werden. Einen Tötungsvorsatz, wie er dem 24-Jährigen ursprünglich in der Anklageschrift vorgeworfen worden war, sahen die Richter nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Strafkammer nach soll der Mann in einer sozio-therapeutischen Einrichtung untergebracht werden. Sollte er sich nicht bewähren, müsse er in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung, erläuterte ein Gerichtssprecher.
Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft hätte der Mann für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis gemusst. Der Anklagevertreter warf dem Pfleger in seinem Plädoyer gefährliche Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen vor. Der Verteidiger war in seinem Schlussvortrag von einfacher Körperverletzung ausgegangen und sah eine Bewährungsstrafe zwischen sechs und zwölf Monaten als angemessen an. Beide Seiten forderten eine Unterbringung in einer Psychiatrie.
Den Ermittlungen nach hatte der 24-Jährige im Februar einem 68 Jahre alten Heimbewohner in Cham ein Kissen auf das Gesicht gedrückt. Als eine Kollegin des Pflegers in das Zimmer kam, ließ der Mann von dem Opfer ab. Der Senior erlitt demnach keine bleibenden Schäden. Der Ankläger war, wie später auch die Richter, davon ausgegangen, dass der 24-Jährige von seiner Tat zurückgetreten war - und zwar in dem Moment, als er von seiner Kollegin angesprochen wurde.
Den Richtern zufolge war die Tat eine Folge angestauter Aggressionen und nicht einer gefühllosen Gesinnung, weshalb sie den Vorwurf der Misshandlung Schutzbefohlener nicht als erfüllt sahen. Der Prozess hatte weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden.
In der Folge der Tat waren 15 Todesfälle in dem Altenheim überprüft und drei Leichen exhumiert worden. Ein Verdacht gegen den 24-Jährigen hatte sich aber den Ermittlungsbehörden zufolge nicht erhärtet.