Nürnberg
100 geschmuggelte Hundewelpen: Schicksal der Tiere ungewiss
2. Juli 2021, 6:41 Uhr aktualisiert am 5. April 2023, 18:33 Uhr
Die Bilder der geschmuggelten Hundewelpen lösten im Internet einen wahren Love-Storm aus. Das Tierheim bekam jede Mengen Spenden. Viele Menschen hätten die Hündchen gerne zu sich genommen. Wie geht es mit ihnen weiter?
Das Schicksal von 100 geschmuggelten Hundewelpen in Nürnberg ist weiterhin ungewiss. Der Gerichtsstreit um die jungen Hunde ist nach Angaben des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zwar inzwischen beigelegt. Doch der ungarische Züchter will diese weiterhin zurückhaben. Zuerst müsse er aber für die Kosten der Unterbringung und Pflege der Tiere aufkommen, fordert die Stadt.
Die Polizei hatte die Hundebabys Mitte März in einem Transporter mit ungarischem Kennzeichnen entdeckt. Deren geplanter Transport nach Belgien war nach Angaben des Ordnungsamtes illegal, da die Tiere eigentlich zu jung dafür waren. Ihre Altersangaben waren alle gefälscht. Auch die vorgeschriebene Tollwut-Impfung fehlte. Die Welpen kamen deshalb ins Tierheim in Quarantäne.
Verfahren wurde eingestellt
Dagegen klagte der Züchter. Der Streit ging bis vor den Verwaltungsgerichtshof in München. Da die Quarantäne inzwischen abgelaufen ist, wurde das Verfahren schließlich eingestellt.
Pflegefamilien betreuten die jungen Hunde zurzeit, sagte Polizeisprecher Wolfgang Prehl. Eine Entscheidung, wie es mit ihnen weitergehe, stehe noch aus. Die Polizei prüfe derzeit unter anderem, welche Kosten deren Unterbringung im Tierheim, die Behandlungen beim Tierarzt und die Impfungen verursacht haben.
Züchter könnte Hunde zurückbekommen
Um diese zu bezahlen, muss der Züchter voraussichtlich tief in die Tasche greifen: Allein die Unterbringung im Tierheim habe täglich 25 Euro für jeden Hund gekostet, sagte Robert Pollack vom Ordnungsamt.
Sollte der Züchter die Rechnung bezahlen, muss er die Hunde trotz des illegalen Transports ausgehändigt bekommen: Gegen die Transportbestimmungen habe der Fahrer verstoßen, erläuterte Pollack. Den Züchter selbst könne man wegen der Verstöße nicht belangen. Er habe zwar die Impfpflicht missachtet, habe dies aber in Ungarn begangen und unterliege deshalb nicht dem deutschen Recht.