Junge Fahrer
Schon mit 16 hinters Lenkrad?
16. Februar 2021, 14:28 Uhr aktualisiert am 16. Februar 2021, 14:28 Uhr
Autofahrer werden immer jünger. Die einen dürfen sich mit 17 hinter das Lenkrad setzen, wenn sie einen Beifahrer haben. Die anderen sind schon mit 16 Jahren in einem motorisierten Dreirad auf der Straße. Welche Möglichkeiten gibt es?
Ob sinnvoll oder nicht, es gibt in jedem Fall verschiedene Möglichkeiten, schon in jungen Jahren ein Fahrzeug zu führen. Laut den Experten des Versicherers ARAG gibt es hier prinzipiell zwei Optionen.
Begleitetes Fahren
Seit 2008 haben Teenager die Möglichkeit, schon mit 17 Jahren ihren Führerschein zu machen. Bereits mit 16,5 Jahren dürfen Jugendliche Fahrstunden nehmen. Die theoretische Prüfung dürfen sie drei Monate vor ihrem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung einen Monat vorher. Nach bestandener Prüfung darf der Fahranfänger dann bis zur Volljährigkeit in Begleitung eines Erwachsenen ein Fahrzeug führen. Begleiten darf man 17-jährige Fahranfänger, wenn man selbst seit mindestens fünf Jahren durchgehend eine Fahrerlaubnis besitzt und mindestens 30 Jahre alt ist. Wer mehr als einen Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg hat, fällt allerdings als Begleitung aus. Auch für die Begleitperson gilt übrigens die 0,5 Promillegrenze für Alkohol.
Das Dreirad für 16-Jährige
Es heißt Ellenator - benannt nach seinem Entwickler Wenzeslaus Ellenrieder - und hat eigentlich vier Räder. Doch weil die Hinterreifen so eng zusammenstehen, gelten sie rechtlich als ein Rad. Und damit darf schon der 16-jährige Nachwuchs fahren, vorausgesetzt, er hat den kleinen A-1-Motorradführerschein. Die Leistung des Ellenators ist auf 20 PS reduziert. Trotzdem ist der Fahranfänger mit knapp 100 Sachen auf der Straße unterwegs - also ist in jedem Fall erhöhte Vorsicht geboten.
Übrigens: Fahrübungen auf dem leeren Parkplatz sind keine gute Idee. Auf allen öffentlichen Verkehrsflächen gilt: Wer ohne Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat und kassiert eine Geld-, im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe. Dem jungen Fahrer droht zudem eine zeitlich befristete Sperre, bis er überhaupt die Führerscheinprüfung ablegen darf.