"Nicht nachgedacht"

19-jähriger Landshuter wegen Kinderpornografie vor Gericht

Verbotene Inhalte auf dem Smartphone haben für einen jungen Mann nicht nur juristische Folgen - eine Eintragung ins Führungszeugnis gibt es trotzdem nicht.


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Der 19-jährige Angeklagte habe über die online aufgerufenen kinderpornografischen Inhalte "nicht weiter nachgedacht". (Symbolbild)

Fatale Folgen hat die Internetsuche nach Pornos für einen 19-Jährigen gehabt. Beim Durchklicken diverser Angebote war der Auszubildende auch auf Kinderpornografie gestoßen. Damals habe sein Mandant "nicht weiter darüber nachgedacht", sagte Verteidiger Florian Zenger am Mittwoch vor dem Amtsgericht. "Heute schämt er sich zutiefst." Tatsächlich ließ der junge Mann, dessen Erziehungsregister leer ist, vor Gericht sichtlich verlegen den Kopf hängen.

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