Amtsgericht
Zweimal in 13 Jahren: Mann schlägt 50-Jährigem in Cham ins Gesicht
25. September 2024, 14:51 Uhr
Bei einem Déjà-vu glaubt der Betroffene, ein Ereignis früher schon einmal erlebt zu haben. Insofern trifft diese Bezeichnung auf das, was einem inzwischen 50-Jährigen passiert ist, eigentlich gar nicht zu. Denn er unterlag keiner Erinnerungstäuschung, sondern der gleiche Mann verpasste ihm tatsächlich 13 Jahre nach der ersten Attacke im März 2024 wieder einen Faustschlag ins Gesicht. Und das noch dazu offenbar aus dem gleichen Grund wie damals. Vor Amtsrichterin Birgit Fischer zeigte sich der 43 Jahre alte Geschäftsführer reumütig und kam, trotz einer ganzen Latte einschlägiger Vorverurteilungen, mit Bewährung davon.
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