Amtsgericht Cham

Wegen Beleidigung landet Monteur hinter Gitter


Ein 58-Jähriger hat eine Baumarktmitarbeiterin beleidigt - und das hat Konsequenzen.

Ein 58-Jähriger hat eine Baumarktmitarbeiterin beleidigt - und das hat Konsequenzen.

Wenn du geschwiegen hättest, wärest du ein Philosoph geblieben", wussten schon die alten Römer. Auf den Fall, der jüngst vor dem Chamer Amtsrichter Dr. Thomas Strauß verhandelt wurde, übersetzt: Wenn der Angeklagte sich seine dumme Bemerkung auf dem Kundenportal eines Baumarkts verkniffen hätte, müsste er jetzt nicht ins Gefängnis. Denn wer 22-mal vorbestraft ist und unter laufender Bewährung steht, wird auch wegen einer Beleidigung eingesperrt.

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