Amtsgericht Cham
Syrer beleidigt und bedroht Asylheimleiter
12. Oktober 2022, 16:51 Uhr aktualisiert am 12. Oktober 2022, 16:51 Uhr
Von
Wolfgang Fischer
Wer Bewährung hat und vorsätzlich eine weitere Straftat begeht, landet in der Regel im Gefängnis. Allerdings hat der Richter auch in solchen Fällen einen Ermessensspielraum. Und bei einem Syrer, der kürzlich wegen Beleidigung und Bedrohung vor dem Amtsgericht Cham stand, ließ Dr. Thomas Strauß Gnade vor Recht ergehen. Die erneute Bewährungsstrafe war für den Mann, der an diesem Tag 26 Jahre alt wurde, das schönste Geburtstagsgeschenk.
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