Arbeitsgericht Cham
Nach der Kündigung ist die Angestellte krank
21. November 2022, 15:52 Uhr aktualisiert am 21. November 2022, 15:52 Uhr
Von
Jasmin Gassner
Krank ist krank. An diesem Grundsatz gibt es wenig bis gar nichts zu rütteln. Und trotzdem hatte ein Zahnarzt aus dem östlichen Landkreis Cham erhebliche Zweifel an der Erkrankung seiner Mitarbeiterin. Also enthielt er ihr einfach mal den Lohn vor. Dagegen wehrte sich die zahnmedizinische Fachangestellte vor dem Arbeitsgericht. Sie will noch für die drei Märzwochen rund 1.500 Euro haben.
Jetzt weiterlesen mit
- alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
- als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
- einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat
Bereits Abonnent? Hier anmelden